Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jorky Reinigung GmbH, Anton-Julius-Eggstein-Gasse 1, 6005 Luzern
+41 76 710 10 77
Geschäftsführerin: Jasmina Vukovic
USt-IdNr.: CHE-482.050.928
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Jorky Reinigung GmbH (nachfolgend „Jorky Reinigung“) und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Anfrage und Vertragsabschluss
Anfragen erfolgen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Auf Basis der Angaben erstellt Jorky Reinigung eine Offerte.Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte schriftlich bestätigt. Die Offerte ist, sofern nicht anders vermerkt, 14 Tage gültig.
3. Art der Dienstleistungen
Jorky Reinigung erbringt einmalige Leistungen (z. B. Spezialreinigungen, Umzugsreinigungen, Frühlingsputz, Bügelservice, Baureinigung, Wohnungsreinigung) sowie wiederkehrende Leistungen (Unterhaltsreinigung auf Basis eines separaten Vertrags oder einer schriftlichen Vereinbarung).
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich ausschliesslich nach der bestätigten Offerte oder dem schriftlichen Vertrag. Nicht aufgeführte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.
Mehrleistungen infolge nicht vorhersehbarer Umstände (z. B. starke Verschmutzung, Nikotin, Tierhaare, extreme Verkalkung, Baustellenrückstände) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Sorgfaltspflicht
Jorky Reinigung verpflichtet sich, sämtliche Dienstleistungen fachgerecht nach anerkannten Branchenstandards auszuführen. Es wird qualifiziertes Personal eingesetzt. Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel entsprechen dem professionellen Standard.
Jorky Reinigung verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit Mobiliar, Einrichtungen und persönlichen Gegenständen des Kunden. Schlüssel oder Zugangsmittel werden ausschliesslich zur Auftragserfüllung verwendet und nicht kopiert.
Jorky Reinigung ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte beizuziehen und haftet für diese wie für eigenes Personal.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und auf besondere Vorschriften oder empfindliche Materialien hinzuweisen.
Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist sicherzustellen. Strom und Wasser müssen verfügbar sein.
Empfindliche oder wertvolle Gegenstände sind vor Beginn der Reinigung zu sichern.
Verletzungen dieser Mitwirkungspflicht können zu Haftungsausschluss oder Mehrkosten führen.
7. Terminvereinbarung und Ausführung
Der Reinigungstermin wird im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
Terminverschiebungen sind mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.
Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) kann 50 % des Auftragswertes verrechnet werden.
Bei Nichterscheinen oder fehlendem Zugang wird der volle Betrag verrechnet.
8. Abnahme und Beanstandungen
Die Dienstleistung gilt als vertragsgemäss erfüllt, sofern der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innert 2 Arbeitstagen nach Ausführung, schriftlich einen Mangel rügt.
Ist der Mangel nachweislich durch Jorky Reinigung verursacht, erfolgt eine kostenlose Nachbesserung.
Bei Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie erfolgt eine einmalige Nachbesserung, sofern die Abnahme unmittelbar im Anschluss an die Reinigung stattfindet.
9. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Zahlung erfolgt auf Rechnung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht sowie Mahngebühren erhoben werden. Jorky Reinigung ist berechtigt, bei erheblichem Zahlungsverzug weitere Dienstleistungen auszusetzen.
10. Preisanpassung bei Daueraufträgen
Bei wiederkehrenden Leistungen kann Jorky Reinigung nach Ablauf des ersten Vertragsjahres eine angemessene Preisanpassung vornehmen, insbesondere bei Erhöhung von Lohnkosten, gesetzlichen Abgaben oder Materialkosten.
Preisanpassungen werden schriftlich angekündigt.
11. Haftung
Jorky Reinigung haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch eigenes Verschulden verursacht wurden.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die maximale Haftungssumme ist auf das Doppelte des betreffenden Auftragswertes begrenzt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall wird keine Haftung übernommen. Schäden müssen innert 2 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während 12 Monaten danach kein Personal von Jorky Reinigung direkt oder indirekt anzustellen oder zu beauftragen.
Bei Zuwiderhandlung kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden.
14. Eigentum
Von Jorky Reinigung eingesetzte Geräte und Materialien bleiben deren Eigentum. Verbrauchsmaterial geht erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über.
15. Schriftliche Mitteilungen
Schriftliche Mitteilungen können per E-Mail erfolgen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.
Luzern, 27.02.2026
